Am frühen Mittwochmorgen setzt ein Täter die Holzverkleidung einer Unterkunft für Geflüchtete in Brand. Gegen 4.45 Uhr entdeckt ein heimkehrender Bewohner an dieser Stelle einen großen Brand. Er weckt die anderen acht Schlafenden im Gebäude, vier Erwachsene und vier Kinder, die gerade noch rechtzeitig das Haus verlassen können. Beim Eintreffen der Feuerwehr stehen die holzverkleidete Außenfassade und der Dachstuhl bereits in Flammen. Es entsteht ein Sachschaden von 200 000 Euro. Die Bundesregierung verzeichnet eine schwere Brandstiftung §306a StGB. Diese wird als PMK-rechts gelistet