In Tröglitz wird ein Haus, das als Unterkunft für Geflüchtete dienen soll, angezündet. Der Dachstuhl brennt völlig aus. Die Bundesregierung verzeichnet eine schwere Brandstiftung (§306a StGB) an einer geplanten Unterkunft. Diese wird aktuell nicht als PMK-rechts eingeordnet. Zuvor kam es in Tröglitz zu mehreren rassistischen Aufmärschen und Bedrohungen.