28.08.2015 - Angriffe Asylunterkünfte 2015/3 - Rechtes Land

Mord § 211 StGB Anmerkung: Am 28.08. verübten drei Täter_innen einen Brandanschlag mit Molotovcocktails auf eine bewohnte Asylunterkunft und nahmen damit den möglichen Tot der Bewohner_innen in kauf. Todesopfer gab es nicht. Die Ermittlungen laufen auf versuchten gemeinschaftlichen Mord. Die Zuordnung als Mord in der Drucksache 18/6559 ist an dieser Stelle missverständlich.